Smart Meter sind elektronische Stromzähler, die den exakten Bezug sowie allfällige Einspeisungen von PV-Strom messen. Anders als Ihr bisheriger Zähler muss der Smart Meter nicht mehr «von Hand» abgelesen werden. Sobald der Smart Meter ins Kommunikationsnetz der TBW eingebunden ist, meldet der Zähler die Verbrauchsdaten automatisch über die Stromleitung.
Über die Schnittstelle des automatischen Datenaustauschs können zusätzlich die Verbrauchsdaten der Wasser- und Gaszähler übermittelt werden. Kundinnen und Kunden erhalten künftig pro Quartal eine Rechnung für den Strom, den Sie effektiv bezogen haben. Diese lösen die herkömmlichen Akonto-Rechnungen ab.
Wasser- und Gas nie mehr «von Hand» ablesen durch den automatischen Datenaustausch von Verbrauchsdaten.
Sie müssen nichts unternehmen. Anfangs 2020 werden die ersten Smart Meter installiert. Ende 2020 startet der reguläre Rollout für die Zählerwechsel. Bis Ende 2026 sollen die rund 7'000 Smart Meter in Weinfelden installiert sein. Die Einwohner werden frühzeitig schriftlich durch die TBW informiert.
Für Sie fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die Kosten für Smart Meter sind anrechenbare Netzkosten und werden bei den Netzkosten angerechnet.
Die Daten werden verschlüsselt mittels Powerline Communication (PLC) über das bestehende Stromnetz bis in die Trafostationen übertragen. Dort werden die Daten gesammelt und 1-mal täglich über das Weinfelder Glasfasernetz an die TBW übermittelt. Die TBW arbeitet mit einem drahtgebundenen System und einem Frequenzband nach Schweizer Normen für den Datenaustausch.
Nein. Ihr Smart Meter übermittelt die Messwerte über die bestehende Stromleitung.
Die Smart Meter versenden alle Daten verschlüsselt und pseudonymisiert, also ohne Kundennamen oder Adresse. Die Verknüpfung mit den Kundendaten erfolgt erst im Abrechnungssystem der TBW. Die Daten werden Datenschutzrechtlich verwaltet und sind Dritten nicht zugänglich.
Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht vor, den Energieverbrauch in der Schweiz zu senken. Mit der revidierten Strom-Versorgungs-Verordnung (StromVV) wurden die gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben durch den Bund festgelegt. Die Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet bis 2027 mindestens 80 Prozent der herkömmlichen Stromzähler durch Smart Meter zu ersetzen. Mit dem Technologiewechsel auf Smart Meter wird ein Grundbaustein zum liberalisierten Strommarkt gelegt. Eine bessere Netzbewirtschaftung sowie zukunftsorientierte Tarifgestaltungen werden möglich.
Der Smart Meter übermittelt die Verbrauchsdaten automatisch an die TBW, somit ist ein Ablesen vor Ort nicht mehr nötigt. Die Abrechnung erfolgt auf einen Stichtag hin genau und die Akonto-Rechnungen entfallen.
Eigentümer und Mieter werden im Voraus schriftlich durch die TBW informiert, bevor sie dann direkt vom ausführenden Installateur kontaktiert werden. Beim Zählerwechsel wird ein kurzer Stromunterbruch verursacht. Elektronische Geräte wie Computer und Fernseher müssen vor dem Unterbruch vom Netz getrennt werden. Für Schäden an elektronischen Geräten infolge des Stromunterbruchs übernimmt die TBW keine Haftung.
Die Messdaten des Smart Meter können auch von Hand abgelesen werden.