Jedes Jahr ereignen sich in der Schweiz rund 300 Unfälle im Zusammenhang mit elektrischen Installationen.
Rund 10 % aller Brände entstehen wegen fehlerhafter elektrischer Installationen die mit einer gewissenhaften Kontrolle vermieden werden könnten.
Seit Inkrafttreten der revidierten Niederspannungsinstallationsverordnung am 01. Januar 2002 ist der Eigentümer für die Überprüfung seiner elektrischen Installation verantwortlich. Die Technische Betriebe Weinfelden AG (TBW) erinnert den Eigentümer rechtzeitig an die Kontrollpflicht und überwacht die Durchführung der Installationskontrolle.
Vor der Übergabe einer Elektroinstallation an den Eigentümer muss ein Sicherheitsberater / Projektleiter oder eine Person mit höher gestellter Ausbildung eine betriebsinterne Schlusskontrolle durchführen und in einem Sicherheitsnachweis die Ergebnisse dieser Kontrolle festhalten. Dieser ist dem Eigentümer auszuhändigen und mindestens bis zum Ablauf der Kontrollperiode aufzubewahren. Übernimmt der Eigentümer vom Ersteller eine elektrische Installation mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren, so muss er zusätzlich innerhalb von 6 Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan veranlassen.
Wenn es sich um Servicearbeiten handelt, welche nicht länger als 2 Stunden dauern, muss kein Sicherheitsnachweis erstellt werden.
Im Wohnungsbau müssen elektrische Installationen alle 20 Jahre überprüft werden. Im Gewerbe beträgt die Kontrollperiode je nach Gefährdungspotenzial 1, 5 oder 10 Jahre.
Elektrische Installationen müssen ausserdem bei jeder Handänderung unabhängig kontrolliert werden, wenn die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt.
Die Frist für das Einreichen des Sicherheitsnachweises ist gesetzlich verankert und kann (z.B. bei Umbau) bis längstens ein Jahr nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden. Die Fristverlängerung kann nur durch den Eigentümer der Anlage beantragt werden. Die Bestätigung oder begründete Ablehnung wird per E-Mail innerhalb von ca. zwei Wochen zugestellt.
Bei einer Zähler-Aussen-Auslesung (ZAA) werden die Zählerstände (Strom, Erdgas und Trinkwasser) direkt über eine Dose in der Aussenhülle des Gebäudes ausgelesen. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass die Ableserin, ohne das Haus betreten zu müssen, die Zähler mit Hilfe eines Ablesegerätes auslesen kann.
Dank dieser Methode können die Zählerstände auch bei längerer Abwesenheit des Eigentümers oder Mieters ausgelesen werden.
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