Der Bundesrat setzt die Gesetzesänderungen und die Vollzugsbestimmungen in den Strom-Verordnungen gestaffelt in Kraft:
Aufgrund dieser vom Bund am 21. November 2024 publizierten Information, konnte die TBW die Vergütungen für die Energie, die im Jahr 2025 von Photovoltaik-Anlagen ins Netz eingespiesen wird, wie folgt kalkulieren.
Der Rücklieferpreis für die elektrische Energie wird 15.10 Rappen pro kWh betragen. Seit Jahren vergütet die TBW - nebst der eigentlichen Einspeisevergütung - an Anlageneigentümer, welche ihre Herkunftsnachweise (ökologischer Mehrwert) der TBW abtreten, zusätzlich einen Mehrwert. Ab 2025 beträgt dieser 2 Rappen pro KWh.
Diese Vergütung verdoppelt sich auf 4 Rappen pro kWh, wenn der Anlageneigentümer auch gleichzeitig ein Thurgauer Naturstromprodukt für seinen Strombezug wählt.