«Mit der Wahl Ihres Stromproduktes  leisten Sie einen wichtigen Beitrag.»
«Mit der Wahl Ihres Stromproduktes leisten Sie einen wichtigen Beitrag.»
Ich nutze Thurgauer Naturstrom, weil ich die Natur liebe.
 
 
 

Strom – Produkte

Das Standardprodukt in Weinfelden stammt aus Kraftwerksanlagen im In- und Ausland. Zusätzlich setzt die TBW gezielt auf die lokale und regionale Stromproduktion aus erneuerbaren Energien im Thurgau. Über 2900 Solaranlagen, 14 Kleinwasserkraftwerke sowie zwei Biogasanlagen produzieren Energie für Thurgauer Naturstrom aus regenerativen Quellen.

Ihre Ansprechperson

 

«Gestalten Sie die Energiezukunft mit»

Mit der Wahl Ihres Stromproduktes leisten Sie einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer nachhaltigen und ökologisch sinnvollen Stromproduktion. Thurgauer Naturstrom steht für erneuerbare Stromproduktion aus der Region.

Thurgauer Naturstrom

Folgende Produkte werden ausschliesslich im Thurgau produziert.
Weitere Informationen finden Sie unter www.thurgauer-naturstrom.ch

 
 

Thurgauer Naturstrom

Aqua eco

28% Wasser

32% Solar

40% KVA Thurgau

Thurgauer Naturstrom

Aqua bio

33% Wasser

65% Solar

2% Biomasse

Thurgauer Naturstrom

Aqua sun

10% Wasser

90% Solar

 
 
 
 
 

Kostenvergleich Thurgauer Naturstrom

Tragen Sie bitte Ihren jährlichen Stromverbrauch (kWh) in das rote Feld ein.
Wir zeigen Ihnen pro Naturstrom-Produkt die Mehr­kosten auf.

Stromverbrauch

Naturstromprodukt

Aufpreis

Mehrkosten

Hochtarif + Niedertarif exkl. MwSt.inkl. MwSt.
(kWh/Jahr) (Rp./kWh)(Fr./Monat)

Berechnen »

Aqua eco

2.0

13

Aqua bio

6.5

41

Aqua sun

8.0

50

Die Angaben sind unverbindlich und haben lediglich Informationscharakter.

Richtwerte:
Ø 2-Zimmer-Wohnung ca. 2'000 kWh/Jahr
Ø 4.5-Zimmer-Wohnung ca. 4'500 kWh/Jahr
Ø Einfamilienhaus ca. 8'000 kWh/Jahr
 
 

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Die Preise sind exkl. MwSt (Stand Januar 2023)

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Wissenswertes zum Thema Strom

Was kostet der Strom in Weinfelden?

Die Preislisten finden Sie unter dem Navigationspunkt «Service => Preise».

Wie setzt sich mein Strompreis zusammen?

Der Strompreis auf Ihrer Rechnung setzt sich aus vier Bestandteilen zusammen: Dem Energiepreis für den verbrauchten Strom, den Gebühren für die Netznutzung (Transport und Verteilung der Energie) sowie den Abgaben an das Gemeinwesen (Energiefonds, Netzkonzession) und für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Förderung der erneuerbaren Energien.

Warum gibt es einen Hochtarif und einen Niedertarif?

Hoch- und Niedertarif ermöglichen es Energieversorgern, den Stromverbrauch besser zu steuern und damit die Versorgungsnetze in Höchstlastzeiten zu entlasten. Der Hochtarif mit einem höheren Arbeitspreis wird von Montag bis Freitag zwischen 7 Uhr und 20 Uhr und am Samstag zwischen 7 Uhr bis 13 Uhr verrechnet, wenn das Stromnetz stärker ausgelastet ist als in der Nacht.

Woher kommt der Strom?

Die Herkunft des Stromes kann von Jahr zu Jahr variieren. Einmal jährlich erstellen wir eine Übersicht für Weinfelden – die Stromkennzeichnung. Den Haushalten und Kleingewerben liefert die TBW 100% erneuerbaren Strom aus der Schweiz und EU.

Strommix

Wie kann ich mein Stromprodukt wechseln?

Es dauert nur wenige Klicks: Vergleichen Sie unsere Angebote und bestellen Sie online direkt das zu Ihnen passende Stromprodukt.

Sie können Ihr Stromprodukt jeweils auf den 1. Juli oder 1. Januar wechseln. Wir freuen uns, wenn Sie sich für ein ökologisches Upgrade entscheiden und damit den Bau weiterer Anlagen für die Ökostromproduktion unterstützen.

Haus-Installationskontrolle

Es geht um Ihre Sicherheit im Eigenheim
Jedes Jahr ereignen sich in der Schweiz rund 300 Unfälle im Zusammenhang mit elektrischen Installationen.
Rund 10 % aller Brände entstehen wegen fehlerhafter elektrischer Installationen die mit einer gewissenhaften Kontrolle vermieden werden könnten.

Eigentümer verantwortlich
Seit Inkrafttreten der revidierten Niederspannungsinstallationsverordnung am 01. Januar 2002 ist der Eigentümer für die Überprüfung seiner elektrischen Installation verantwortlich. Die Technische Betriebe Weinfelden AG (TBW) erinnert den Eigentümer rechtzeitig an die Kontrollpflicht und überwacht die Durchführung der Installationskontrolle.

Neuinstallationen
Vor der Übergabe einer Elektroinstallation an den Eigentümer muss ein Sicherheitsberater / Projektleiter oder eine Person mit höher gestellter Ausbildung eine betriebsinterne Schlusskontrolle durchführen und in einem Sicherheitsnachweis die Ergebnisse dieser Kontrolle festhalten. Dieser ist dem Eigentümer auszuhändigen und mindestens bis zum Ablauf der Kontrollperiode aufzubewahren. Übernimmt der Eigentümer vom Ersteller eine elektrische Installation mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren, so muss er zusätzlich innerhalb von 6 Monaten eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan veranlassen.
Wenn es sich um Servicearbeiten handelt, welche nicht länger als 2 Stunden dauern, muss kein Sicherheitsnachweis erstellt werden.

Kontrollperioden
Im Wohnungsbau müssen elektrische Installationen alle 20 Jahre überprüft werden. Im Gewerbe beträgt die Kontrollperiode je nach Gefährdungspotenzial 1, 5 oder 10 Jahre.

Handänderung
Elektrische Installationen müssen ausserdem bei jeder Handänderung unabhängig kontrolliert werden, wenn die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt.

Ablauf periodische Kontrolle

  • Aufforderung zur periodischen Installationskontrolle durch TBW mit einer Frist von 6 Monaten.
  • Auftrag von Eigentümer zur Kontrolle an ein unabhängiges Kontrollorgan, welches weder an der Planung noch Installation der Anlage beteiligt war. Verzeichnis: wwww.aikb.esti.ch
  • Werden bei der Kontrolle Mängel festgestellt, erstellt der Kontrolleur einen Mängelbericht zuhanden des Eigentümers.
  • Der Eigentümer erteilt der Elektroinstallationsfirma seiner Wahl den Auftrag zur Mängelbehebung.
  • Die Elektroinstallationsfirma meldet nach Behebung der Mängel mittels unterschriebenen Mängelberichts dem Kontrolleur dass die Nachkontrolle durchgeführt werden kann.
  • Der Kontrolleur wird die korrekte Behebung der Mängel mittels einer Nachkontrolle überprüfen und stellt anschliessend den Sicherheitsnachweis aus. Diesen sendet er dem Eigentümer zu.
  • Der Eigentümer leitet eine Kopie dieses Sicherheitsnachweises an die TBW weiter, und bewahrt das Original mindestens für die Dauer der Kontrollperiode auf.
  • Nach Erhalt der Kopie des Sicherheitsnachweises wird dieser im System der TBW erfasst und der Auftrag abgeschlossen.

Fristverlängerung
Die Frist für das Einreichen des Sicherheitsnachweises ist gesetzlich verankert und kann (z.B. bei Umbau) bis längstens ein Jahr nach Ablauf der festgelegten Kontrollperiode verlängert werden. Die Fristverlängerung kann nur durch den Eigentümer der Anlage beantragt werden. Die Bestätigung oder begründete Ablehnung wird per E-Mail innerhalb von ca. zwei Wochen zugestellt.

Bereich für Installateure

Anpassung der werkseitigen Installationen in Zusammenhang mit Smart Meter.
Im Zuge des Rollouts der Smart-Meter-Zähler werden auch Anpassungen im Bereich der EW-Sperrungen gemacht. Grundsätzlich werden die Sperrungen aufgehoben. Für Wärmepumpen und Autoladestationen sind geeignete Vorrichten einzubauen, damit diese zur Aufrechterhaltung der Netzstabilität geschaltet werden können.

Werkvorschriften_Besondere Bestimmungen

Bei Zählerplätzen für Stromzähler ist neu eine Zählersteckklemme zu montieren. Eine Wandlermessung ist erst ab einer Bezügersicherung grösser 80 A vorzusehen.
Für die Fernauslesung der Wasser- und Gaszähler ist eine M-BUS Leitung zu erstellen. Die detaillierten Informationen entnehmen Sie den entsprechenden Dokumenten.

Installation M_BUS Leitung für Smart-Meter
Vorbereitung Zählerplatz mit Zählersteckklemme
Steuerverdrahtung SGK und Geräte mit Schaltvorrichtung
Elektro-Ladestationen-Merkblatt

Meldeformulare
Wir bitten Installateure, uns über geplante Neu­installationen sowie Anpassungen an der Installation und Änderungen zu informieren. Folgende Formulare ermöglichen eine schnelle und einfache Erledigung.

Bei Installation einer Liftanlage, Wärmepumpe, Autolade­station oder Energie­erzeugungs­anlage benötigen wir in jedem Fall das «Technisches Anschluss­gesuch (TAG)» um die Netzbelastung berechnen zu können.

Installationsanzeige
Technisches Anschlussgesuch (TAG)
Bestellung Messapparate
Sicherheitsnachweis


Zählerschemas
Direktmessung Smart-Meter
Wandlermessung Smart-Meter
Direktmessung
Wandlermessung
Mittelspannungsmessung


Energieerzeugungsanlagen
Ablauf / Einzureichende Dokumente
Preisblatt Energieerzeugungsanlage EEA

Wo finde ich weitere Informationen?

smart-me.com

Energiedaten visualisieren

energybox.ch

Strom im Haushalt – Online Beratung

stromzukunft.ch

Der Strom von Morgen

energie-schweiz.ch

Bundesamt für Energie (BFE)

strom.ch

Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE

esti.ch

Eidgenössisches Starkstrominspektorat (ESTI)

uvek.admin.ch

UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

TBW

Technische Betriebe Weinfelden AG
Weststrasse 8
8570 Weinfelden
+41 71 626 82 82
E-Mail

 
 
 
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